Fragen und Antworten
zum Thema Bleaching

Allgemein

Im Schnitt werden die Zähne durch das Bleaching um ca. sieben bis neun Farbstufen heller. Allerdings unterscheiden sich die Ergebnisse von Mensch zu Mensch und sind abhängig vom Grund der Dunkelverfärbung.

Das geht ganz einfach mit einer sog. Farbskala. Die meisten Menschen haben eine durchschnittliche Zahnfarbe, die auf der Skala mit A3 bezeichnet wird. Mit Bleaching kann die Farbe B1 oder noch heller erzielt werden.

Zunächst einmal: Wenn Zähne professionell aufgehellt wurden, können sie über Jahre hinweg weiß bleiben. Durch Genussmittel wie Tee, Kaffee, Rotwein oder Nikotin werden sie allmählich wieder dunkler. Sollte eine professionelle Mundhygiene mit Entfernung der Beläge nicht zum gewünschten Effekt führen, können Sie Ihre Zähne jederzeit mit wenig Aufwand nachhellen, wenn Sie die Trägerfolie für das Gel behalten. Sie können dann das Bleichgel in unserer Praxis für den Heimgebrauch nachkaufen. Oft reichen 2-3 Anwendungen und die Zähne sind wieder heller.

Im Wesentlichen gibt es sechs Gründe dafür:

  • Die Zähne sind von Natur aus dunkel.
  • Sie werden mit zunehmendem Alter dunkler.
  • Genussmittel wie Zigaretten, Kaffee, Tee, Cola oder Rotwein machen die Zähne dunkler.
  • Manche Medikamente (z.B. das Antibiotikum Tetracyclin) können zu Dunkel-Verfärbungen führen.
  • Bestimmte Blut- und Lebererkrankungen können ebenfalls dunkle Zähne verursachen.
  • Metalle aus Amalgam-Füllungen machen die Zähne dunkel.

Das Gel für die Zahnaufhellung besteht aus sog. Peroxiden (Wasserstoff- und Carbamid-Peroxid).

Peroxide sind chemische Stoffe, die Sauerstoff-Atome in einer besonderen Anordnung enthalten. Beim Auftragen des Gels zerfällt es in sog. Sauerstoff-Radikale, die in den Zahn eindringen, dort die störenden Farbstoffe aufspalten und damit entfärben. (“Radikale” sind besonders wirksame Zustandsformen von Atomen).

Besonders wichtig ist, dass Bleaching-Gele pH-neutral sind, um die Zahnsubstanz nicht zu schädigen. Unsere professionellen Bleich-Gele enthalten Zusätze, die Zahnempfindlichkeiten vorbeugen und den Zahnschmelz härten. (ACP)

Im Englischen wird die Zahnaufhellung als “Bleaching” (Bleichen) bezeichnet. Dieser Begriff wird auch hierzulande zunehmend verwendet.

Man unterscheidet folgende Bleaching-Arten:

1. Home-Bleaching: “Home” ist der englische Ausdruck für “zu Hause”. Home-Bleaching bedeutet also, dass die Zahnaufhellung zu Hause durchgeführt wird. Allerdings unter Anleitung und Kontrolle durch den Zahnarzt und seine Mitarbeiterinnen.

2. Power-Bleaching: “Power” bedeutet hier frei übersetzt “intensives” Aufhellen der Zähne. Dabei werden Ihre Zähne von Fachleuten in der Zahnarztpraxis aufgehellt. Eine andere Bezeichnung für das Power-Bleaching ist In-Office-Bleaching: “In-Office” steht für “in der Praxis”.

3. Power-Bleaching mit zusätzlicher Lichtaktivierung: Bei dieser Methode wird das Bleaching-Gel während seiner Einwirkzeit zusätzlich mit einem speziellen Licht aktiviert. Dadurch verstärkt und beschleunigt sich dessen Wirkung.

4. Walking-Bleach-Technik: Ganz frei übersetzt bedeutet das “Aufhellen während des Herumgehens”. Gemeint ist die Aufhellung eines Einzelzahnes: In diesen wird das Bleaching-Gel eingefüllt. Dann wird er provisorisch verschlossen. Während der Aufhellungszeit von wenigen Tagen kann der Patient ganz normal seinen Alltags-Tätigkeiten nachgehen. Mit modernen Aufhellungsmitteln kann die Aufhellung manchmal schon innerhalb von 15 – 30 Minuten in der Praxis durchgeführt werden.

Wenn die Zahnaufhellung unter Aufsicht und Kontrolle des Zahnarztes durchgeführt wird, ist sie in hohem Maße sicher. Es gibt höchstens zwei vorübergehende Nebenwirkungen:

  • Die Zähne können durch das Bleaching kurzzeitig etwas empfindlich gegen Kälte und saure Nahrungsmittel werden. Diese Empfindlichkeit kann, wenn sie überhaupt auftritt, durch fluoridhaltige Zahnpasten oder Gele schnell in den Griff bekommen werden.
  • Das Zahnfleisch kann durch das Bleaching-Gel vorübergehend gereizt werden. Diese Reizung verschwindet von alleine innerhalb weniger Tage und kann durch eine Salbe gelindert werden.

Das ist eine der häufigsten Fragen, die von Patienten in Zusammenhang mit Bleaching gestellt wird.

Die Antwort lautet: Wenn die Zahnaufhellung unter Aufsicht und Kontrolle des Zahnarztes durchgeführt wird, ist sie in hohem Maße sicher und es kommt in nur sehr seltenen Fällen zu geringen Reizungen des Zahnfleisches oder Empfindlichkeiten an den Zähnen. Mit speziellen Produkten können wir bei diesen Beschwerden schnell eingreifen und die Probleme innerhalb weniger Tage beheben.

Wenn Sie es mit frei verkäuflichen Aufhellern aus dem Internet oder dem Drogerie-Markt selbst versuchen, können Ihre Zähne in Ausnahmefällen tatsächlich Schäden erleiden. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn

  • Zähne Löcher (Karies) oder undichte Füllungen haben. Über diese Defekte kann das Aufhellungs-Mittel tief in die Zähne eindringen und den Zahnnerv reizen
  • der Aufheller nicht pH-neutral ist oder Substanzen enthält, die den Zahnschmelz angreifen können


Für die Zahnaufhellung durch den Zahnarzt gilt: Es ist sicher! Moderne und pH-neutrale Aufhellungs-Mittel von Markenherstellern härten sogar den Zahnschmelz und können die Zähne vor Karies schützen. Dazu kommt, dass in der Zahnarztpraxis die Zähne sorgfältig untersucht und gründlich gereinigt werden, bevor das Bleaching beginnt.

Um Probleme auszuschließen, muss der Zahnarzt vor dem Bleaching Zähne und Zahnfleisch untersuchen. Wenn Zähne Löcher (Karies), Risse, undichte Füllungen oder schadhaften Zahnersatz (Kronen und Brücken) haben, kann das Aufhellungsmittel in den Zahn eindringen und den Zahnnerv schädigen. Solche kritischen Stellen müssen vor einer Zahnaufhellung behandelt werden.

Das gleiche gilt bei entzündetem Zahnfleisch. Es könnte durch das Aufhellungs-Mittel gereizt werden. Deshalb darf eine Aufhellung nur bei gesundem Zahnfleisch durchgeführt werden. Außerdem müssen die Zähne vor der Aufhellung professionell gereinigt werden: Wenn noch Beläge auf den Zähnen sind, kann das Aufhellungsmittel nicht richtig wirken.

Aus all dem sehen Sie: Die Aufhellung gehört in die Hände des Zahnarztes und sollte nicht in Eigenregie gemacht werden!

Wenn Sie neue Kronen oder Brücken machen lassen, muss man diese farblich an Ihre übrigen Zähne anpassen. Wenn Sie sich später dazu entscheiden, Ihre Zähne aufhellen zu lassen, gibt es ein Problem: Aufgehellt werden können nur eigene Zähne, also die natürliche Zahnsubstanz. Kronen und Brücken nicht. Ihre eigenen Zähne wären also heller, die Kronen oder Brücken blieben dunkel.

Deshalb empfehlen wir Ihnen: Denken Sie vor dem Anfertigen neuer Zähne über eine Zahnaufhellung nach! Wenn Sie später helle Zähne haben wollen, lassen Sie zuerst Ihre Zähne aufhellen und dann die Kronen oder Brücken anfertigen.

Wenn Sie Ihre Zähne zu Hause aufhellen, müssen Sie diese vor dem Bleichvorgang sorgfältig reinigen. Nur dann wirkt das Gel gut. Während die Folien im Mund sind, dürfen Sie nicht rauchen, weil das Gel zusammen mit Bestandteilen aus dem Rauch schädliche Verbindungen bilden kann. Während des Bleichens nichts essen oder trinken!

Trinken Sie innerhalb von 24 Stunden nach der Zahnaufhellung keine säurehaltigen Getränke und verzichten Sie auf Äpfel, Zitrusfrüchte usw. Deren Säuren können zu Zahnempfindlichkeiten führen. Falls Ihre Zähne nach dem Bleaching empfindlich sind, können Sie sich einfach selbst helfen: verwenden Sie eine fluoridhaltige Zahnpasta oder lassen Sie sich in der Zahnarztpraxis ein Remineralisierungsgel mitgeben. Damit bekommen Sie die Empfindlichkeit schnell in den Griff.

  • Einer der wenigen Gründe kann starker Würgereiz sein, der durch die Trägerfolie ausgelöst wird. Hier empfehlen wir das Power-Bleaching In-Office.
  • Vor dem 18. Lebensjahr sollte keine Zahnaufhellung gemacht werden, da Zahnschmelz und Dentin noch nicht vollständig entwickelt sind.
  • Bei Schwangeren und während der Stillzeit kann aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht aufgehellt werden.
  • Kritisch sind auch empfindliche Zahnhälse: Die Empfindlichkeit der Zähne kann durch eine Aufhellung noch verstärkt werden, wenn sie nicht speziell geschützt werden.
  • Bei empfindlichen Zähnen kann auch ein milderes Aufhellungs-Gel benutzt werden. Das Bleaching dauert dann zwar etwas länger, aber die Zähne werden dadurch nicht empfindlicher.
  • Füllungen, Kronen und Brücken werden durch Bleaching nicht aufgehellt. Sie müssen nach dem Bleaching ggf. farblich angepasst werden.

Die Gels gibt es in verschiedenen Konzentrationen. Bei empfindlichen Zähnen wird dementsprechend ein Gel mit geringer Konzentration verwendet. Zudem bekommen Sie nach der Anwendung ein Remineralisierungsgel mit nach Hause. Über weitere Alternativen beraten wir Sie immer gerne persönlich.

Nein. Beim Bleaching handelt es sich um eine ästhetische Maßnahme, für die weder gesetzliche noch private Krankenkassen bezahlen. Es ist eine private Investition in mehr Attraktivität und bessere Lebensqualität.

Vielleicht denken Sie darüber nach, die Zähne billiger aufhellen zu lassen und Bleichmittel aus dem Internet oder dem Drogeriemarkt zu verwenden. Bevor Sie das tun, lesen Sie die weiteren Fragen.

Wir verfügen in unserer Praxis über langjährige Bleaching-Erfahrung. Für die Zahnaufhellung benutzen wir geprüfte und zugelassene Produkte. Die von uns verwendeten Bleaching-Materialien
  • stammen von renommierten Herstellern
  • sind offiziell zugelassene Medizinprodukte
  • haben eine deklarierte Zusammensetzung (d.h. die Inhaltsstoffe sind bekannt)
  • sind pH-neutral
  • beugen Zahnempfindlichkeiten vor
  • greifen den Zahnschmelz nicht an
  • enthalten Zusätze, die den Zahnschmelz härten und vor Karies schützen
  • wirken deutlich und zuverlässig

Das gibt Ihnen die Gewissheit, dass nur geprüfte und bewährte Materialien an Ihren Zähnen zum Einsatz kommen und dass Ihre Zahnaufhellung in sicheren Händen ist.

Mehr oder weniger. Nach unserer Erfahrung werden die Zähne nicht so weiß wie mit professionellen Methoden und die Helligkeit hält nicht so lange an. Das ist das kleinere Problem.

Das größere ist, dass die Zusammensetzung der Aufheller manchmal nicht angegeben ist. Man weiß also gar nicht, was man da auf seine Zähne macht. Wenn Aufheller nicht pH-neutral, sondern säurehaltig sind, können sie die Zähne angreifen.

Hier ein Zitat aus der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia:

Neben diesem so genannten professionellen „Office-Bleaching“ oder „Homebleaching“ sind heute auch Präparate im freien Handel (Apotheken, Drogerien und Supermärkte), die vom Patienten selbst gekauft und angewendet werden können: Aufpinsellösungen, beschichtete Klebestreifen, vorgefertigte Schienen mit Pasten und Gelen. Diese Mittel sind von sehr unterschiedlicher Qualität. Mitunter befinden sich darunter auch Mittel, die den Zähnen schaden, nur zu einer unzureichenden oder ungleichmäßigen Aufhellung führen oder das Zahnfleisch reizen. Die Hauptproblematik der Selbstbehandlung liegt jedoch in der fehlenden vorherigen sachgerechten Diagnostik: Der Laie kann die Gründe von Verfärbungen nicht beurteilen, und so unterbleiben möglicherweise wichtige Vorbehandlungen (Kariesentfernung, Wurzelkanalbehandlung).

Die gleichen Bedenken gelten auch für die Zahnaufhellungsbehandlung in Bleaching-Centern und bei sog. „Dentalkosmetikern“: Sie sind für diese Behandlung weitaus weniger qualifiziert als Zahnarztpraxen. Außerdem bewegen sich Aufhellungsbehandlungen außerhalb von zahnärztlichen Praxen in einer rechtlichen Grauzone.” (http://de.wikipedia.org/wiki/Zahnaufhellung)

  • die Produkte pH-neutral sind, damit sie die Zähne nicht schädigen
  • die genaue Zusammensetzung bekannt ist und keine problematischen Substanzen enthalten sind
  • sie Zahnempfindlichkeiten vorbeugen
  • sie unproblematisch für das Zahnfleisch sind
  • sie den Zahnschmelz nicht angreifen

Sie sollten zudem sicher sein, dass Ihre Zähne keine Karies (also Löcher), undichte Füllungen oder Risse haben. Durch diese könnte das Aufhellungsmittel tief in den Zahn eindringen und den Zahnnerv schädigen. Das kann nicht nur zu unerwünschten Schmerzen, sondern im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Zahnnerv abstirbt. Das alles sind Gründe, warum Sie vor der Anwendung von frei verkäuflichen Aufhellern unbedingt vorher Ihre Zähne vom Zahnarzt kontrollieren lassen sollten. Es gibt noch einen weiteren Grund für den Zahnarztbesuch vor der Zahnaufhellung: Wenn Ihre Zähne Beläge haben, kann das Aufhellungs-Gel nicht richtig wirken. Vor dem Bleaching sollten die Zähne also professionell gereinigt werden.

Macht wenigstens das alte Hausmittel Backpulver die Zähne heller? Vielleicht wissen Sie, dass es wegen der darin enthaltenen Natronlauge die Zähne heller machen soll. Nun, das stimmt zwar. Aber der Aufhellungseffekt von Backpulver ist äußerst gering. Wirklich und deutlich sichtbar heller werden die Zähne damit kaum.

Sie sehen: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen und sichtbar hellere Zähne wollen, sollten Sie sich Profis anvertrauen.

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